Verhaltenskodex
Verhaltenskodex Selecta S.p.A.
Genehmigt durch den Vorstand am 18. April 2019
Selecta S.p.A. (im Folgenden auch „Selecta“ oder „Gesellschaft“ genannt) ist ein Unternehmen, das im Bereich des Lebensmittelgroßhandels tätig ist. Durch sorgfältige Suche und Auswahl ist Selecta in der Lage, seinen Kunden ein Sortiment von Produkten höchster Qualität anzubieten, die sowohl aus internationalen Produzenten stammen als auch zum reichen landwirtschaftlichen und gastronomischen Erbe Italiens gehören. Seit dem Beginn seiner ersten Aktivitäten im Jahr 1985 hat das Unternehmen die Qualität, die Sicherheit und die Authentizität seiner Produkte als wesentliche Anforderungen an seine Tätigkeit betrachtet.
Mit der Verabschiedung dieses Verhaltenskodexes (im Folgenden auch „Kodex“ genannt) möchte Selecta die Verpflichtungen und die ethische Verantwortung, die sie im Rahmen ihrer geschäftlichen und unternehmerischen Aktivitäten übernimmt, formell definieren.
Das Unternehmen hat sich nämlich ein Instrument an die Hand gegeben, um rechtswidriges oder auch nur unethisches Verhalten aller Personen zu verhindern, die im Namen und im Auftrag von Selecta tätig sind. Damit will das Unternehmen klar und deutlich die Kriterien für das Verhalten und die ethische Verantwortung sowohl in den internen als auch in den externen Beziehungen darstellen.
Selecta ist zutiefst davon überzeugt, dass Ruf und Ehre grundlegende Werte für ein Unternehmen darstellen, insbesondere im Hinblick auf die typische Tätigkeit des Unternehmens, die stets auf die Verbesserung von Qualität und Nachhaltigkeit ausgerichtet sein muss.
Aus diesen Gründen sind im Folgenden einige der Grundprinzipien aufgeführt, die die Grundlage für die tägliche Arbeit bilden und auf die sich die verschiedenen beteiligten Parteien (Stakeholder) beziehen müssen, um das gute Funktionieren, die Zuverlässigkeit und den guten Ruf von Selecta zu fördern.
1.1 RECHTLICHKEIT
Das Unternehmen handelt in Übereinstimmung mit den in Italien und in den Gebieten, in denen es tätig ist, geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften sowie mit dem Verhaltenskodex (im Folgenden auch „Kodex“ genannt) und den internen Verfahren und verpflichtet sich, diese mit Loyalität, Rechtlichkeit und Fairness anzuwenden. Die Adressaten sind verpflichtet, die Regeln der Rechtsordnung, in der sie tätig sind, zu beachten und zu respektieren und Verstöße zu unterlassen.
1.2 LOYALITÄT
Selecta und seine Mitarbeiter bemühen sich um die vollständige Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und Zusagen gegenüber Dritten, seien es Privatpersonen oder Beamten. Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen müssen die Beziehungen zu externen Parteien auch unabhängig von den vertraglich vereinbarten und somit rechtsverbindlichen Verpflichtungen stets von einem Höchstmaß an Loyalität, Fairness und guten Glauben geprägt sein.
1.3 ZUVERLÄSSIGKEIT
Ziel des Unternehmens ist es, ein Höchstmaß an Kundenzufriedenheit, Respekt und Schutz zu erreichen. Selecta ist daher bestrebt, Investitionen zu tätigen, um die ständige Verbesserung des Qualitätsstandards der angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten. In dieser Hinsicht hat das Unternehmen die Zertifizierung UNI EN ISO 22000:2005 erlangt und ist ständig bestrebt, sich zu verbessern, indem es sich zum Ziel setzt, zertifizierte Standards für die grundlegenden Tätigkeiten zu erreichen, die zu seinem Kerngeschäft gehören.
1.4 FAIRNESS UND SCHUTZ DES WETTBEWERBS
Obwohl Selecta der Meinung ist, dass der freie Wettbewerb und das Prinzip der Marktwirtschaft Schlüsselelemente für die ständige Verbesserung des Qualitätsstandards der angebotenen Dienstleistungen und Produkte sind, ist das Unternehmen ebenso davon überzeugt, dass der Wettbewerb nach genauen Regeln der Fairness ablaufen muss, und verpflichtet sich daher, Verhaltensweisen zu vermeiden, die, auch wenn sie innerhalb der Grenzen der Gesetzlichkeit bleiben, dennoch unlauter oder unfair gegenüber den Wettbewerbern sein können.
1.5 ACHTUNG UND SCHUTZ DER PERSON
Das Unternehmen setzt sich für die Achtung der körperlichen, kulturellen und moralischen Integrität des Einzelnen ein und schätzt die sozialen Beziehungen zwischen den Menschen. Sie garantiert Arbeitsbedingungen, bei denen die Würde des Einzelnen geachtet wird, und eine sichere Arbeitsumgebung. Sie schützt und fördert den Wert der Humanressourcen, um den Reichtum der Fähigkeiten jedes Mitarbeiters zu verbessern und zu steigern. Zu diesem Zweck verpflichtet sich Selecta, jede Form von Diskriminierung oder Ausgrenzung zu vermeiden, einschließlich aufgrund von Alter, Kultur, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, Religion, Rasse, politischer Meinung, Familienstand, Schwangerschaft, Geschlecht und sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und/oder -ausdruck, genetischer Informationen, Gesundheit oder Behinderung.
1.6 NACHHALTIGKEIT
Das Unternehmen richtet seine Entscheidungen so aus, dass die Begrenzung oder Verringerung der Umweltauswirkungen unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Forschung und des Stands der Technik in dem betreffenden Sektor gewährleistet ist.
1.7 UNPARTEILICHKEIT
Um das Gleichgewicht und das Wachstum des Unternehmens zu gewährleisten, ist Selecta der Ansicht, dass die Beziehungen zwischen den Mitarbeitern stets von einem Höchstmaß an Fairness und Korrektheit geprägt sein müssen. In diesem Zusammenhang setzt sich das Unternehmen dafür ein, dass innerhalb des Unternehmens und ganz allgemein in den zwischenmenschlichen Beziehungen seiner Mitarbeiter Missbräuche und Verhaltensweisen, die die Würde des Einzelnen verletzen, vermieden werden. In diesem Zusammenhang fördert Selecta eine Personalmanagementpolitik, die den Grundsatz der Chancengleichheit in vollem Umfang respektiert und die als einziges Kriterium für die Bewertung und Führung der Mitarbeiter deren tatsächliche berufliche und menschliche Fähigkeiten berücksichtigt.
1.8 SCHUTZ VON GESUNDHEIT UND UMWELT
Das Unternehmen ist seit jeher für Umweltfragen sensibilisiert und verpflichtet sich bei der Planung seiner Aktivitäten zur strikten Einhaltung der geltenden Vorschriften, um jegliche Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen zu vermeiden.
Darüber hinaus ist Selecta bestrebt, sowohl bei der Auswahl der Rohstoffe als auch beim Vertrieb der Produkte die „Lebensmittelsouveränität1“ zu respektieren, in dem Bewusstsein, dass sich die ethische und soziale Verantwortung auch auf die Gemeinschaften erstreckt, die die Rohstoffe produzieren.
1 Ernährungssouveränität bedeutet, dass Völker, Gemeinschaften und Länder das Recht haben, ihre eigene Landwirtschafts-, Arbeits-, Fischerei-, Ernährungs- und Bodenpolitik zu bestimmen, die ökologisch, sozial, wirtschaftlich und kulturell an ihre besonderen Gegebenheiten angepasst ist. Es umfasst das wahre Recht auf Nahrung und auf die Produktion von Nahrung, d.h. jeder hat das Recht auf gesunde, nährstoffreiche und kulturell angemessene Lebensmittel, auf die Ressourcen zu deren Erzeugung und auf die Fähigkeit, sich und die eigene Gesellschaft zu ernähren.
1.9 VERTRAULICHKEIT
Das Unternehmen verpflichtet sich, die erworbenen Nachrichten und Informationen sowohl gegenüber Mitarbeitern als auch gegenüber Dritten angemessen zu schützen. Selecta wird daher alle nationalen und EU-Rechtsvorschriften einhalten, die darauf abzielen, den unrechtmäßigen Umgang mit oder die unrechtmäßige Weitergabe von personenbezogenen Daten zu verhindern, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit erhoben und verarbeitet werden.
1.10 PROFESSIONALITÄT
Jeder Adressat des vorliegenden Kodex übt seine Tätigkeit mit der Professionalität aus, die die Art der ausgeübten Aufgaben und Funktionen erfordert, wobei er alle Anstrengungen unternimmt, um die ihm zugewiesenen Ziele zu erreichen, und die erforderlichen Weiter- und Fortbildungstätigkeiten gewissenhaft durchführt.
Der vorliegende Kodex gilt für alle Aktivitäten des Unternehmens. Ihre Adressaten sind die Führungskräfte, Wirtschaftsprüfer, Manager, Beschäftigten, externen Mitarbeiter und im Allgemeinen alle, die im Namen, im Auftrag oder auf jeden Fall zum Nutzen oder im Interesse von Selecta handeln (im Folgenden auch „Adressaten“ genannt).
Sie alle, ohne Unterschied oder Ausnahme, müssen mit dem Inhalt des Kodex vertraut sein und sich verpflichtet fühlen, den Kodex im Rahmen ihrer Aufgaben, Funktionen und Zuständigkeiten zu befolgen und für seine Einhaltung zu sorgen.
Die Überzeugung, zum Vorteil oder im Interesse des Unternehmens zu handeln, darf in keinem Fall ein Verhalten rechtfertigen, das im Widerspruch zu den in diesem Dokument dargelegten Grundsätzen und Verhaltensregeln steht.
Jeder Adressat, der von einem (tatsächlichen oder potenziellen) Verstoß gegen eine oder mehrere der in diesem Kodex enthaltenen Bestimmungen durch eine im Interesse von Selecta handelnde Person Kenntnis erlangt, muss das Unternehmen unverzüglich informieren, auch über das von Selecta eingerichtete Meldeverfahren.
Der Kodex gilt auch für die Aktivitäten des Unternehmens im Ausland, allerdings unter Berücksichtigung der Unterschiede, die in gesetzlicher, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht bestehen.
Der Kodex muss Dritten zur Kenntnis gebracht werden, die von Selecta Mandate erhalten oder mit Selecta in einer dauerhaften oder vorübergehenden Beziehung stehen.
Die Beziehungen zu den Interessengruppen (im Folgenden auch als „Stakeholder“ bezeichnet) müssen auf allen Ebenen auf Kriterien und Verhaltensweisen absoluter Fairness, Zusammenarbeit, Loyalität und Respekt beruhen. Als Stakeholder gelten in diesem Zusammenhang alle Personen, die direkt oder indirekt an den Aktivitäten des Unternehmens beteiligt sind und ein Interesse an den Entscheidungen, strategischen Initiativen und möglichen Maßnahmen von Selecta haben.
Zu den Stakeholdern gehören daher, rein beispielhaft und ohne Einschränkung, Beschäftigte, Kunden, Geschäftsvermittler, Mitarbeiter in jeglicher Funktion, Lieferanten, kommunale, provinzielle und nationale Institutionen, Wirtschaftsverbände, Umweltverbände und ganz allgemein alle, die an den Aktivitäten des Unternehmens interessiert sind, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Fairness in den Beziehungen zu diesen Stakeholdern ist ein wesentliches Ziel von Selecta, ein zwingendes und grundlegendes Element des Kodex sowie eine Voraussetzung, um unter anderem die Loyalität und das Vertrauen der Kunden, die Zuverlässigkeit von Lieferanten, Agenten und Geschäftspartnern, die Entwicklung eines fruchtbaren Dialogs mit lokalen Gemeinschaften und Institutionen und das Management der Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung auf der Grundlage von Kriterien der Transparenz, Fairness und Rechtmäßigkeit zu erhalten.
Aus diesem Grund muss das Verhalten aller Adressaten des Kodex gegenüber den Stakeholdern kohärent sein und mit den Grundsätzen des Kodex im Einklang stehen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, bei seinen Zulieferern und externen Mitarbeitern eine angemessene Professionalität und die vollständige Übernahme der Grundsätze und Inhalte des Kodex anzustreben und fördert zu diesem Zweck den Aufbau dauerhafter Beziehungen, die eine schrittweise Verbesserung der Leistungen zum Schutz und zur Förderung der Grundsätze und Inhalte des Kodex gewährleisten sollen.
Die Auswahl der Lieferanten erfolgt auf der Grundlage objektiver Bewertungen nach den Grundsätzen der Transparenz, der Unparteilichkeit, der Fairness, der Qualität, der Kosteneffizienz, der Kontinuität, der Loyalität, der Pünktlichkeit und der Ethik und, soweit möglich, durch die Aufwertung des Gebiets unter strikter Einhaltung der geltenden gemeinschaftlichen, nationalen und unternehmensinternen Vorschriften. Professionelle und kommerzielle Beiträge müssen von Engagement und professioneller Strenge geprägt sein und müssen jederzeit mit der Professionalität und dem Verantwortungsbewusstsein, die Selecta auszeichnen, in Einklang gebracht werden, mit der notwendigen Sorgfalt, um das Ansehen und den Ruf von Selecta zu wahren.
Zu diesem Zweck sind korrupte Praktiken, unzulässige Begünstigungen, kollusives Verhalten, das Fordern von Vorteilen, die Zahlung von materiellen und immateriellen Vorteilen sowie sonstige Vorteile, die darauf abzielen, Vertreter von Institutionen sowie Mitarbeiter des Unternehmens zu beeinflussen oder gar zu entschädigen, verboten und werden strafrechtlich verfolgt.
Zu diesem Zweck müssen die Führungskräfte und Mitarbeiter, die für die an diesen Prozessen beteiligten Unternehmensfunktionen zuständig sind, die entsprechenden Maßnahmen ergreifen:
- den in Frage kommenden Teilnehmern die gleichen Möglichkeiten zur Teilnahme am Auswahlverfahren geben;
- auch anhand geeigneter Unterlagen nachweisen, dass sie über die Mittel, einschließlich finanzieller Mittel, Organisationsstrukturen, technischer Fähigkeiten und Erfahrungen, Qualitätssysteme und Ressourcen verfügen, die den Bedürfnissen und dem Image von Selecta entsprechen;
- die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, einschließlich der Vorschriften über Kinderarbeit, Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, überprüfen;
- die Nichtbeteiligung von natürlichen oder juristischen Personen an terroristischen Handlungen überprüfen.
Alle Personen, die im Namen und/oder im Auftrag des Unternehmens handeln, müssen:
- sich an die gesamte von Selecta vorgelegte Vertragsdokumentation halten, die die Verpflichtung zur Einhaltung des Kodex und der Verhaltensregeln enthält, die das Unternehmen ausgearbeitet und kommuniziert hat und die auch spezifische Sanktionen für deren Verletzung vorsehen;
- das Ziel einhalten, die Bedürfnisse des lokalen Gebiets, der lokalen Gemeinschaften und der Kunden zu berücksichtigen, die die Aktivitäten von Selecta kennzeichnen. Bei der Ausübung der Tätigkeiten der Personen, die im Namen und/oder im Auftrag des Unternehmens tätig sind, unabhängig davon, ob sie ihre Tätigkeit selbständig ausüben, müssen die Verfahren zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beachtet werden.
Die Adressaten des Kodex müssen:
- die Gesetze und Vorschriften für die Ausübung ihrer Tätigkeit einhalten;
- die Bestimmungen des vorliegenden Kodex und die internen Verfahren zur Pflege der Kundenbeziehungen gewissenhaft einhalten;
- genaue und umfassende Informationen über Produkte und Dienstleistungen bereitstellen, damit der Kunde fundierte Entscheidungen treffen kann;
- im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen effizient und zuvorkommend qualitativ hochwertige Produkte liefern, die den angemessenen Erwartungen des Kunden entsprechen;
- dem Kunden alle Informationen über die Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen, so dass der Kunde diese bei Vertragsabschluss vollständig kennt, sowie über alle Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen und das Ergebnis der vom Kunden gewünschten Kontrollen;
- in jedem Fall ein Verhalten an den Tag legen, das von Hilfsbereitschaft, Respekt und Höflichkeit geprägt ist und den Standards von Selecta entspricht;
- bei den üblichen Zusammenkünften mit den Chefs auf jeden Fall vermeiden, Geldbeträge aus welchem Grund auch immer zu geben, und sich dabei verpflichten, die Unternehmenspolitik und die im Kodex enthaltenen Grundsätze zu beachten.
Eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung des Unternehmensauftrags spielt sicherlich die Aufwertung der Humanressourcen, und zu diesem Zweck wendet das Unternehmen Auswahl-, Ausbildungs- und Arbeitsverfahren und -methoden an, die von der Achtung der menschlichen Werte, der Autonomie und der Verantwortung der Arbeitnehmer geprägt sind. Selecta bietet allen Arbeitnehmern die gleichen Chancen, so dass jeder eine faire Behandlung nach Kriterien der Leistung und Professionalität erfährt.
Das Unternehmen fördert eine Arbeitsorganisation, die ständig geprägt ist von:
- der Achtung der Persönlichkeit und der Würde jedes Einzelnen auch bei der Auswahl des Personals, damit es jederzeit verhindert wird, dass Situationen entstehen, die Unbehagen, Feindseligkeit oder Einschüchterung hervorrufen;
- der Verhinderung von Diskriminierung und Missbrauch jeglicher Art;
- der Förderung des Innovations- und Unternehmergeistes unter Wahrung der Grenzen der Verantwortung jedes Einzelnen;
- der Definition von Rollen, Verantwortlichkeiten, Delegationen und der Verfügbarkeit von Informationen, damit jedes Mitglied der Organisation die ihm/ihr obliegenden Entscheidungen im Interesse von Selecta treffen kann.
Die Beziehungen der Gesellschaft und der Adressaten mit der öffentlichen Verwaltung werden von jedem Geschäftsführer und jedem Beschäftigten, unabhängig von der Funktion oder Aufgabe, oder gegebenenfalls von jedem Mitarbeiter unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und auf der Grundlage der allgemeinen Grundsätze der Fairness und Loyalität gepflegt. Insbesondere werden die notwendigen Beziehungen unter Beachtung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Funktionen sowie im Geiste größtmöglicher Zusammenarbeit mit den staatlichen Verwaltungen in Italien oder in anderen Ländern aufrechterhalten. Zu diesem Zweck ist es verboten, direkt oder über Vermittler Geldbeträge oder andere Zahlungsmittel an Beamte oder Personen anzubieten, die mit einer öffentlichen Dienstleistung betraut sind, um sie bei der Ausübung ihres Amtes zu beeinflussen. Diese Anforderungen können nicht dadurch umgangen werden, dass auf andere Formen von Zuwendungen zurückgegriffen wird, die in Form von Sponsoring, Ernennungen und Beratertätigkeiten, Werbung usw. denselben Zweck verfolgen wie die oben verbotenen. Höflichkeitshandlungen wie Geschenke und Bewirtungen gegenüber Vertretern der öffentlichen Verwaltung oder Beamten sind zulässig, sofern sie von bescheidenem Wert sind und in Bezug auf den Anlass als üblich angesehen werden können, so dass sie die Integrität nicht beeinträchtigen und die Urteilsfreiheit des Empfängers nicht beeinflussen. In jedem Fall müssen solche Ausgaben immer gemäß den spezifischen Unternehmensverfahren genehmigt und entsprechend dokumentiert werden. Ebenso dürfen Führungskräfte, Mitarbeiter und alle Personen, die im Namen und/oder im Auftrag von Selecta handeln, keine Geschenke oder Vergünstigungen erhalten, es sei denn, sie stehen im Rahmen des üblichen höflichen Umgangs und sind auch in diesem Fall von geringem Wert. Diese Regel, die sich sowohl auf versprochene oder angebotene als auch auf erhaltene Geschenke bezieht, gilt auch in den Ländern, in denen es üblich ist, Geschenke von hohem Wert anzubieten.
Das Unternehmen kann Bitten um Beiträge und Sponsoring nachkommen, wobei es darauf achtet, mögliche Interessenkonflikte auf persönlicher oder unternehmerischer Ebene zu vermeiden. Was die Auszahlung von Beiträgen anbelangt, so kann diese auf Anträge von Einrichtungen und Vereinigungen beschränkt werden, die als gemeinnützig anerkannt sind und über eine ordnungsgemäße Satzung verfügen, die sich auf Initiativen beziehen, die von erheblicher kultureller, sozialer oder karitativer Bedeutung sind und in jedem Fall eine große Anzahl von Bürgern einbeziehen. Die Beiträge müssen im Einklang mit den geltenden Gesetzen geleistet und registriert werden.
Selecta wird auch für die Vergabe von Patenschaften an Kochschulen, Restaurantverbände oder ähnliche Einrichtungen für die Organisation von gastronomischen Veranstaltungen genutzt. Diese Patenschaften müssen in einem schriftlichen Vertrag geregelt werden, um die zwischen den Parteien festgelegten Bedingungen deutlich zu machen. Im Allgemeinen können sich die Patenschaften auf soziale, ökologische, kulturelle, sportliche, unterhaltsame und künstlerische Themen beziehen und sind nur für Initiativen und Veranstaltungen mit Qualitätsgarantie bestimmt. Wenn Sponsoring oder Beiträge öffentliche Einrichtungen betreffen, müssen die Beträge von begrenztem Wert sein und unter Einhaltung der Verhaltensregeln für die Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung ausgezahlt werden.
Das Unternehmen verpflichtet sich im Einklang mit den Werten der Ehrlichkeit und Fairness, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Interessenkonflikte zu verhindern und zu vermeiden. Jede Tätigkeit des Unternehmens ist auf die Befriedigung der Interessen von Selecta ausgerichtet. Daher müssen alle Situationen, in denen persönliche Belangen mit denen des Unternehmens in Konflikt geraten, vermieden bzw. den in den internen Verfahren festgelegten Kontrollorganen im Voraus mitgeteilt werden.
Beispielhaft und ohne Einschränkung können folgende Situationen einen Interessenkonflikt darstellen:
- wirtschaftliche oder finanzielle Interessen, auch durch Familienmitglieder, bei Lieferanten, Kunden oder Wettbewerbern haben;
- seine Stellung bei Selecta oder die im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten Informationen zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter entgegen den Interessen des Unternehmens nutzen;
- Arbeiten jeglicher Art (Werk- und geistige Leistungen) mit Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und/oder Dritten durchführen, die den Interessen von Selecta zuwiderlaufen;
- Verhandlungen und/oder Verträgen – im Namen und/oder im Auftrag des Unternehmens – mit Familienmitgliedern oder Gesellschaftern oder juristischen Personen abschließen oder anbahnen, deren Eigentümer der Adressat ist oder an denen er anderweitig beteiligt ist;
- Geld, Geschenke oder Gefälligkeiten von natürlichen oder juristischen Personen annehmen und/oder anbieten, die mit Selecta in Geschäftsbeziehung stehen oder treten wollen.
Die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den Massenmedien im Allgemeinen liegen in der ausschließlichen Verantwortung der Unternehmensfunktionen und der ihnen übertragenen Zuständigkeiten und müssen in Übereinstimmung mit der von Selecta festgelegten Kommunikationspolitik geführt werden. Die Adressaten dürfen daher Vertretern der Massenmedien ohne Genehmigung der zuständigen Stellen keine direkten Informationen zukommen lassen. In jedem Fall müssen Informationen und Mitteilungen, die das Unternehmen betreffen und für die Außenwelt bestimmt sind, genau, wahrheitsgemäß, vollständig, transparent und kohärent sein.
Selecta garantiert ihren Aktionären die Transparenz des Handelns und das Recht, rechtzeitig und in den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Fällen über alle Umstände informiert zu werden, die von Interesse sein könnten.
Jeder Vorgang oder jede Transaktion muss in den Buchhaltungssystemen des Unternehmens nach den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien und auf der Grundlage der geltenden Rechnungslegungsgrundsätze korrekt und zeitnah erfasst werden. Damit die Buchführung die Anforderungen an die Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit und Transparenz der aufgezeichneten Daten erfüllt, müssen in den Aufzeichnungen des Unternehmens angemessene und vollständige Belege für die durchgeführten Tätigkeiten aufbewahrt werden. Jeder Mitarbeiter arbeitet mit, um sicherzustellen, dass die Tatsachen der Geschäftsführung auf der Grundlage wahrheitsgemäßer, genauer, vollständiger und überprüfbarer Informationen korrekt und zeitnah in den Büchern dargestellt werden. Jeder Vorgang und jede Transaktion müssen korrekt erfasst, genehmigt, überprüfbar, rechtmäßig, kohärent und kongruent sein. Es ist die Pflicht eines jeden Mitarbeiters, dafür zu sorgen, dass die Belege leicht auffindbar und nach logischen Kriterien geordnet sind. Es dürfen keine falschen oder künstlichen Einträge in der Buchhaltung von Selecta vorgenommen werden, aus welchem Grund auch immer. Kein Mitarbeiter darf sich an Aktivitäten beteiligen, die zu einer solchen Straftat führen würden, auch nicht auf Aufforderung eines Vorgesetzten. Niemand darf eine Zahlung im Interesse des Unternehmens ohne entsprechende Belege leisten. Adressaten, die von Auslassungen, Fälschungen oder Nachlässigkeiten in den Buchführungsunterlagen oder Belegen Kenntnis erhalten, melden dies unverzüglich ihrem Vorgesetzten.
Die Funktionsfähigkeit und Effizienz einer komplexen Struktur setzt voraus, dass sie auf allen Ebenen ordnungsgemäß funktioniert. Um dieses Funktionieren zu gewährleisten, gibt es ein System interner Kontrollen, das darauf ausgerichtet ist, die Organisation von Selecta zu überprüfen und zu steuern. Unter internen Kontrollen sind alle Instrumente zu verstehen, die notwendig oder nützlich sind, um die Aktivitäten des Unternehmens zu lenken, zu überprüfen und zu verfolgen, mit dem Ziel, die Einhaltung der Gesetze und der Unternehmensabläufe zu gewährleisten, die Vermögenswerte des Unternehmens zu schützen, die Aktivitäten des Unternehmens wirksam zu verwalten und eindeutig wahrheitsgemäße und korrekte Informationen über die finanzielle, wirtschaftliche und vermögensmäßige Situation von Selecta darzustellen sowie die Risiken, die das Unternehmen eingehen kann, zu erkennen und zu vermeiden. Selecta hat die Aufgabe, auf allen Ebenen eine interne Kultur zu verbreiten, die von einem Bewusstsein für die Existenz von Kontrollen geprägt und auf die Ausübung von Kontrollen ausgerichtet ist.
Es ist strengstens untersagt, innerhalb des Unternehmens, sei es auf nationaler oder internationaler Ebene, Geschäfte zu tätigen, die auch nur die geringste Möglichkeit einer Beteiligung von Selecta am Umgang mit gestohlenen Waren, Geldwäsche und der Verwendung von Geld, Waren und anderen Gegenständen illegaler Herkunft beinhalten.
Die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und Partnern muss eine sorgfältige Prüfung des Rufs und der ethischen Werte der Gegenpartei vorsehen, die es u.a. ermöglicht, das Risiko eines Verstoßes gegen etwaige Geldwäschevorschriften auf nationaler oder internationaler Ebene durch diejenigen, die zum Vorteil oder im Interesse der Gesellschaft handeln, mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Selecta verpflichtet sich, alle nationalen und internationalen Vorschriften und Bestimmungen zur Geldwäsche einzuhalten.
Das Unternehmen fördert und verbreitet die Sicherheitskultur, indem es das Risikobewusstsein entwickelt und verantwortungsbewusstes Verhalten der Beschäftigten und Mitarbeiter fördert. Darüber hinaus gewährleistet sie ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld und sichere Arbeitsbedingungen in voller Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und gemäß den für die typische Ausübung ihrer Tätigkeiten erforderlichen Standards.
Alle Beschäftigte und Mitarbeiter sind verpflichtet, die sich aus den oben genannten Rechtsvorschriften ergebenden Verpflichtungen und Regeln sowie alle in den internen Verfahren und Vorschriften vorgesehenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten.
Die Vermögenswerte von Selecta und insbesondere die am Arbeitsplatz befindlichen Anlagen und Ausrüstungen werden aus dienstlichen Gründen, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und unter Einhaltung der Unternehmensverfahren genutzt. Keinesfalls ist es gestattet, Unternehmensvermögen und insbesondere IT- und Netzwerkressourcen für Zwecke zu verwenden, die gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen oder zur Begehung von Straftaten, jedenfalls aber zu Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder Menschenrechtsverletzungen aufrufen oder verleiten.
Keiner der Adressaten darf audiovisuelle, elektronische, papiergebundene oder fotografische Aufzeichnungen oder Vervielfältigungen von Unternehmensdokumenten anfertigen, es sei denn, diese Tätigkeiten sind Teil der normalen Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben.
Die Tätigkeit des Unternehmens erfordert ständig die Verarbeitung, Übermittlung und Verbreitung von Daten, Dokumenten und Informationen im Zusammenhang mit Verhandlungen, Transaktionen und Verträgen. Die Datenbanken von Selecta können auch personenbezogene Daten enthalten, die durch Datenschutzgesetze geschützt sind, Daten, die nicht nach außen weitergegeben werden dürfen, und Daten, deren Weitergabe dem Unternehmen selbst Schaden zufügen könnte. Jeder Adressat ist daher verpflichtet, die Vertraulichkeit und den Schutz von Informationen zu wahren, die er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit und in Übereinstimmung mit den formell festgelegten internen Terminen erhält. Alle Informationen und Daten, die die Adressaten im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten oder verarbeiten, dürfen nicht verwendet, weitergegeben oder offengelegt werden. Jeder Adressat muss gemäß den nationalen und gemeinschaftlichen Vorschriften sowie den Unternehmensvorschriften:
- nur die Daten erfassen und verarbeiten, die erforderlich sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen Aufgaben und den von Zeit zu Zeit festgelegten Zwecken stehen;
- diese Daten so speichern, dass Dritte keine Kenntnis von ihnen erlangen können, ohne dass dies einem bestimmten Zweck dient;
- die Daten im Rahmen der von Selecta festgelegten Verfahren oder mit vorheriger Genehmigung der zu diesem Zweck beauftragten Person oder Stelle übermitteln und weitergeben;
- die Vertraulichkeit und Reserviertheit der Informationen gemäß den von der Gesellschaft festgelegten Verfahren einhalten.
Selecta verpflichtet sich seinerseits, die Informationen und Daten seiner Empfänger und Dritter zu schützen und deren Missbrauch zu verhindern.
Der Verhaltenskodex ist als integraler Bestandteil der für die Arbeitnehmer vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen gemäß Artikel 2104 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu betrachten. Die Nichteinhaltung der im Kodex enthaltenen Vorschriften stellt auch einen Verstoß gegen die Verpflichtung der Arbeitnehmer dar, die ihnen übertragenen Aufgaben und Pflichten mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen, wie dies im geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist. Die Sanktionen werden gemäß den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen verhängt. Was die für das Unternehmen tätigen Mitarbeiter und Berater betrifft, so ist die Einhaltung der Bestimmungen und Grundsätze des Kodex eine unabdingbare Voraussetzung für den Abschluss von Verträgen jeglicher Art zwischen dem Unternehmen und diesen Personen.
Soweit es sich um Verstöße von Geschäftspartnern oder externen Beratern von Selecta handelt, können diese in schwerwiegenden Fällen zur Kündigung des Vertrages führen, wie dies in den spezifischen Vertragsklauseln vorgesehen ist:
Selecta verpflichtet sich:
- das Bewusstsein für den Ethikkodex bei allen Mitarbeitern zu fördern;
- sicherzustellen, dass alle Adressaten den Kodex einhalten;
- die größtmögliche Verbreitung des Kodex bei den Stakeholdern des Unternehmens zu fördern, insbesondere bei seinen Geschäfts- und Finanzpartnern, Beratern, Mitarbeitern in verschiedenen Funktionen, Kunden und Lieferanten;
- den Kodex zu aktualisieren, wenn Änderungen innerhalb und außerhalb von Selecta dies notwendig oder angemessen erscheinen lassen;
- ein differenziertes Schulungsprogramm und kontinuierliche Sensibilisierungsmaßnahmen zu Fragen im Zusammenhang mit dem Kodex zu gewährleisten;
- sicherzustellen, dass niemand Vergeltungsmaßnahmen irgendwelcher Art erleiden darf, weil er in gutem Glauben Informationen über mögliche Verstöße gegen den Kodex übermittelt hat, wobei in jedem Fall das Recht auf vertrauliche Behandlung der Identität der Person, die den Verstoß meldet, unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet wird.
Das Unternehmen sorgt für die Einrichtung angemessener Kommunikationskanäle, über die interessierte Parteien ihre Meldungen über die Anwendung oder Verstöße gegen den Kodex einreichen können. In jedem Fall können alle interessierten Parteien Verstöße oder vermutete Verstöße gegen den Kodex schriftlich, auch anonym, direkt an den Reporting Manager, eine von Selecta ernannte unabhängige Person, melden.
Gemäß dem Gesetz Nr. 179 von 2017 über „Bestimmungen zum Schutz von Verfassern von Meldungen über Straftaten oder Unregelmäßigkeiten, von denen sie im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben“, garantiert das Unternehmen die Phasen, d.h. von der Erstellung der Meldung bis zu ihrem Eingang bei den Empfängern, bis zur Analyse und Verarbeitung der Meldung, wobei die Vertraulichkeit der Meldung und ihr Schutz vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen und/oder diskriminierenden Handlungen aufgrund der Meldung gewährleistet werden.
Damit die Bestimmungen dieses Absatzes rechtzeitig eingehalten werden können, hat Selecta ein spezielles Verfahren eingeführt, um den Fluss der Meldungen korrekt zu regeln. Zu diesem Zweck wurde ein E-Mail-Postfach violazioni.selecta@gmail.com eingerichtet, das direkt und ausschließlich vom Reporting Manager verwaltet wird. Die Meldungen können auch per Brief an die folgende Adresse geschickt werden: Selecta S.p.A., Via del Sapere n.1, 45030 – Occhiobello (RO), zu Händen des Reporting Managers, oder sie können in einem versiegelten Umschlag mit der Aufschrift „VERTRAULICH“ zu Händen des Reporting Managers in dem von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Sonderpostfach hinterlegt werden.